Praxisorganisation

Elektronisches Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeit

Seit November 2023 stellen wir für alle Patienten der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich elektronische Rezepte (e-Rezept) und elektronische Arbeitsunfähigkeiten (eAU) aus. Sie erhalten somit keine Papierrezepte oder Formulare für die Apotheke bzw. den Arbeitgeber. Zur Nutzung von e-Rezepten muß Ihre Versicherten-Karte zwingend im laufenden Quartal vorab in unserer Praxis eingelesen worden sein.

Vorgehen bei Rezepten:
Sie bestellen wie gewohnt Ihre Medikamente bei uns. Nach ca. einer Stunde können Sie mit ihrer Versichertenkarte in die Apotheke gehen und dort ohne Papierrezept ihre Medikamente abholen.

Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:
Wir besprechen mit Ihnen den Arbeitsunfähigkeitszeitraum. Sie informieren Ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit, dieser ist verpflichtet über Ihre Krankenkasse die entsprechende Bescheinigung abzurufen.

Elektronische Rezepte (e-Rezept) und elektronische Patientenakte (ePA) für privatversicherte Patienten:
Die privaten Versicherungsunternehmen planen ab 2026 für ihre Versicherten eine Umsetzung des e-Rezeptes und der ePA. Ihre Versicherungsunternehmen werden Sie hierzu informieren. Wir werden dann prüfen, ob die Umsetzung in unserer Praxis-Software gegeben ist.

Termine in der Praxis

Falls Sie dringend ohne Termin unsere Praxis aufsuchen möchten, dann nutzen Sie hierzu unsere freie Sprechstunde vormittags von 8:00 bis 10:00 Uhr und nachmittags von 14:30 bis 16:00 Uhr!

Nutzen Sie bitte auch unsere Video- oder Telefonsprechstunde.

Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen, so schreiben Sie uns bitte per E-Mail an: info@dr-wagner-do.de

Wir möchten Sie zum Schutz anderer Patienten darum bitten, bei Infekten der Atemwege oder unklarem Fieber, während des Aufenthalts in unseren Praxisräumen eine Maske zu tragen.

Für folgende Anliegen benötigen Sie auch grundsätzlich keinen Termin in unserer Praxis. Hierzu gehören:

  • Blutentnahmen
  • Impfungen

 



Termine

  • Für geplante Untersuchungen z.B. Diabetes-, Herz- oder Asthma-Quartalsuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchungen, Krebsvorsorge, Ultraschalluntersuchungen sollten Sie einen Termin ausmachen.
  • Bitte nennen Sie den Mitarbeiterinnen am Empfang grundsätzlich den Grund Ihres Arztbesuches. Hierdurch können wir Ihr Anliegen gezielt vorbereiten und in den entsprechenden Funktionsräumen behandeln um Ihre Wartezeit zu minimieren.

Anforderung von Wiederholungsrezepten und Überweisungen können erfolgen bei den Praxismitarbeiterinnen:

  • persönlich, telefonisch, per Mail (bitte genaue Bezeichnungen z.B. Medikamentenname, Dosierung, Packungsgröße, bzw. bei Überweisungen Facharztrichtung angeben); Voraussetzung: die für das Quartal gültige Krankenversichertenkarte liegt vor

Überweisungen

  • Bitte nehmen Sie zu jedem Facharztbesuch eine Überweisung von uns mit. Nur dann sind die entsprechenden Fachärzte berichtspflichtig und wir erhalten einen Arztbrief über Ihre Facharztvorstellung. Wichtig zur Aufrechthaltung der medizinischen Informationskette, aber auch bei Sozialfragen (Versorgungsamt, Reha-Anfragen etc.)

Blutentnahmen

  • Für Routineuntersuchungen morgens nüchtern zwischen 8:00 und 10:00; Notfallblutentnahmen sind zwar auch zu anderen Zeitpunkten möglich, bestimmte Laborwerte (z.B. Blutzucker, Blutfette) sind dann jedoch verfälscht
  • Bei Kontrolle der Schilddrüsenwerte bitte morgens keine Schilddrüsenmedikamente einnehmen
  • Bei geplanten Quartalsuntersuchungen (DMP) oder Gesundheitsuntersuchungen („Check-Ups“) lassen Sie die Blutwerte bitte mindestens 2 Tage vorher abnehmen, damit diese zu Ihrem Termin schon vorliegen.

Nach Laborentnahmen oder zu erwartendem Eingang von Facharztbefunden

  • Rufen Sie bitte grundsätzlich 2 Tage nach Ihren Laborentnahmen oder 2 Wochen nach einem Facharztbesuch (und von dort zugesichertem Brief) in unserer Praxis an. Hierfür haben wir eine Telefonsprechstunde ab 11:00 eingerichtet.

Impfungen

  • Bitte bringen Sie Ihre Impfausweise mit! Sie benötigen keinen Termin, unsere Impfassistentin wird Ihren Ausweis durchsehen und ggf. notwendige Impfungen durchführen.

Ultraschall

  • Bei Ultraschalluntersuchungen des Bauchraumes sollten Sie nüchtern sein, alle anderen Ultraschalluntersuchungen können auch nach der Nahrungsaufnahme durchgeführt werden.


Bei Fragen und im Zweifelsfall rufen Sie bitte die Praxis unter Telefon 0231 12 52 82 an und klären Sie mit unseren Mitarbeiterinnen das weitere Vorgehen.