Praxisorganisation

Bei Infekten bitte mit Maske!

Seit April 2023 entfällt die Maskenpflicht auch in den Arztpraxen.
Wir möchten Sie jedoch zum Schutz anderer Patienten darum bitten, bei Infekten der Atemwege oder unklarem Fieber, während des Aufenthalts in unseren Praxisräumen eine Maske zu tragen.

Unsere Infektions- und Abstrichsprechstunde entfällt daher seit dem Februar 2023. Hiermit erfolgt weitestgehend eine Normalisierung der Praxisabläufe. Falls Sie keinen Termin haben, nutzen Sie bitte unsere offene Sprechstunde vormittags von 8:00 bis 10:00 Uhr und nachmittags von 15:00 bis 16:00 Uhr.

ichsprechstunde entfällt daher seit dem Februar 2023. Hiermit erfolgt weitestgehend eine Normalisierung der Praxisabläufe. Falls Sie keinen Termin haben, nutzen Sie bitte unsere offene Sprechstunde vormittags von 8:00 bis 10:00 Uhr und nachmittags von 15:00 bis 16:00 Uhr.

Nutzen Sie bitte auch unsere Video- oder Telefonsprechstunde.

Elektronisches Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeit

Seit dem 11.12.23 stellen wir für alle Patienten der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich elektronische Rezepte (e-Rezept) und elektronische Arbeitsunfähigkeiten (eAU) aus. Sie erhalten somit keine Papierrezepte oder Formulare für die Apotheke bzw. den Arbeitgeber.

Vorgehen bei Rezepten:
Sie bestellen wie gewohnt Ihre Medikamente bei uns. Nach ca. einer Stunde können Sie mit ihrer Versichertenkarte in die Apotheke gehen und dort ohne Papierrezept ihre Medikamente abholen.

Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:
Wir besprechen mit Ihnen den Arbeitsunfähigkeitszeitraum. Sie informieren Ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit, dieser ist verpflichtet über Ihre Krankenkasse die entsprechende Bescheinigung abzurufen.



Bei Fragen und im Zweifelsfall rufen Sie bitte die Praxis unter Telefon 0231 12 52 82 an und klären Sie mit unseren Mitarbeiterinnen das weitere Vorgehen.


Termine

  • Für geplante Untersuchungen z.B. Diabetes-, Herz- oder Asthma-Quartalsuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchungen, Krebsvorsorge, Ultraschalluntersuchungen sollten Sie einen Termin ausmachen.
  • Bitte nennen Sie den Mitarbeiterinnen am Empfang grundsätzlich den Grund Ihres Arztbesuches. Hierdurch können wir Ihr Anliegen gezielt vorbereiten und in den entsprechenden Funktionsräumen behandeln um Ihre Wartezeit zu minimieren.

Anforderung von Wiederholungsrezepten und Überweisungen können erfolgen bei den Praxismitarbeiterinnen:

  • persönlich, telefonisch, per Mail (bitte genaue Bezeichnungen z.B. Medikamentenname, Dosierung, Packungsgröße, bzw. bei Überweisungen Facharztrichtung angeben); Voraussetzung: die für das Quartal gültige Krankenversichertenkarte liegt vor

Überweisungen

  • Bitte nehmen Sie zu jedem Facharztbesuch eine Überweisung von uns mit. Nur dann sind die entsprechenden Fachärzte berichtspflichtig und wir erhalten einen Arztbrief über Ihre Facharztvorstellung. Wichtig zur Aufrechthaltung der medizinischen Informationskette, aber auch bei Sozialfragen (Versorgungsamt, Reha-Anfragen etc.)

Blutentnahmen

  • Für Routineuntersuchungen morgens nüchtern zwischen 8:00 und 10:00; Notfallblutentnahmen sind zwar auch zu anderen Zeitpunkten möglich, bestimmte Laborwerte (z.B. Blutzucker, Blutfette) sind dann jedoch verfälscht
  • Bei Kontrolle der Schilddrüsenwerte bitte morgens keine Schilddrüsenmedikamente einnehmen
  • Bei geplanten Quartalsuntersuchungen (DMP) oder Gesundheitsuntersuchungen („Check-Ups“) lassen Sie die Blutwerte bitte mindestens 2 Tage vorher abnehmen, damit diese zu Ihrem Termin schon vorliegen.

Nach Laborentnahmen oder zu erwartendem Eingang von Facharztbefunden

  • Rufen Sie bitte grundsätzlich 2 Tage nach Ihren Laborentnahmen oder 2 Wochen nach einem Facharztbesuch (und von dort zugesichertem Brief) in unserer Praxis an. Hierfür haben wir eine Telefonsprechstunde ab 11:00 eingerichtet.

Impfungen

  • Bitte bringen Sie Ihre Impfausweise mit! Sie benötigen keinen Termin, unsere Impfassistentin wird Ihren Ausweis durchsehen und ggf. notwendige Impfungen durchführen.

Ultraschall

  • Bei Ultraschalluntersuchungen des Bauchraumes sollten Sie nüchtern sein, alle anderen Ultraschalluntersuchungen können auch nach der Nahrungsaufnahme durchgeführt werden.